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Brautgaberecht (Mehir) bei ungültiger Trauung
31.03.08 09:28
Alter: 2 yrs



Rubrik: Familie & Ehe


Ich habe mich mit meiner Freundin vor einem Jahr religiös trauen lassen, wobei unsere Familien davon nichts wussten. Sie wissen es immer noch nicht; inzwischen haben wir uns getrennt. Laut Informationen, die ich gelesen habe, wäre eine religiöse Trauung ohne Wissen der Familien ungültig. Ich hatte als Brautgaberecht Gold (umgerechnet ca. 5000 Euro) versprochen. Muss ich ihr dieses Brautgaberecht auch dann geben, wenn diese Trauung ungültig ist, da die Familien davon nichts wussten?

 

Antwort: Eine Trauung ohne die Erlaubnis des Vormunds des Mädchens ist ungültig. Wenn ungeachtet dessen eine sexuelle Beziehung eingegangen worden ist, muss der Mann der Frau ihre Brautgabe geben. Falls eine Beziehung nicht eingegangen worden ist, ist die Aushändigung der Brautgabe nicht notwendig. Diesbezüglich sagte unser Prophet:

„Die Frau, die ohne die Erlaubnis ihres Vormunds sich trauen lässt, deren Trauung ist nichtig, deren Trauung ist nichtig, deren Trauung ist nichtig. Falls der Mann mit ihr eine sexuelle Beziehung eingegangen ist, hat im Gegenzug dieser Beziehung die Frau das Recht, Brautgabe zu nehmen. Wenn sie sich nicht einigen können, ist der Sultan (befugte Person) der Vormund desjenigen, der keinen Vormund hat.“ (Abu Davud, Trauung 20; Tirmidhi, Trauung 14; İbn Mâce, Trauung 15; Ahmed b. Hanbel, Müsned, 6/66)








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